Wenn Sie Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen entstandenen Ansprüche zu regeln haben, können Sie meine juristische Expertise beispielsweise für folgende Fragestellungen in Anspruch nehmen:
- Vertretung im Unterhaltsrecht (Kindes-, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt),
- Vertretung in Ehescheidung mit Hausratsteilung, Wohnungszuweisung, Versorungs- und Zugewinnausgleich,
- Vertretung in Verfahren elterliche Sorge und / oder Umgangsrecht,
- Vertretung bei Ansprüchen aus nichtehelicher Lebensgemeinschaft